Allgemeine Geschäftsbedingungen
n o r d l u f t Wärme- und Lüftungstechnik GmbH & Co. KG — Stand: August 2015
§ 1 – Geltung der Bedingungen und Begriffsbestimmungen
- Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Aktivitäten unseres Unternehmens und beziehen sich auf Kaufverträge, Werkverträge, Werklieferungsverträge usw. Abnehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Verbraucher, Unternehmer, Kaufleute usw.
- Mit Auftragserteilung, spätestens aber mit Entgegennahme des Liefergegenstandes oder der Leistung, gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen und werden Vertragsbestandteil.
- Angebote und Lieferungen oder Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Mit entgegenstehenden Bedingungen sind wir nicht einverstanden, das gilt auch für die VOB/B. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Unsere AGBs gelten ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
- Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln. Kaufmann im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt, es sei denn, dass dieses Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
- Wie Unternehmer/Kaufmann i.S.d. dieser AGB werden auch behandelt: Behörden, Kirchen und soziale Einrichtungen, sowie alle sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen.
§ 2 – Angebote
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
- Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die Bestellung von uns durch Brief, Telefax, E-Mail oder sonstige elektronische Kommunikation bestätigt worden ist. Wird eine Bestellung sofort ausgeführt, ist die Rechnung gleichzeitig die Auftragsbestätigung. Entsprechend gelten Ergänzungen und Änderungen einer Bestellung erst dann als angenommen, wenn sie von uns bestätigt werden.
- Maße, Gewichte und sonstige technische Daten, Abbildungen und Zeichnungen in Katalogen, Prospekten und anderen Medien sind unverbindliche Annäherungswerte. Technische und konstruktive Änderungen an den bestellten und von uns herzustellenden Liefergegenständen bleiben vorbehalten.
- Wir behalten uns das Eigentum und das Urheberrecht an allen Unterlagen ausdrücklich vor. Ohne unser schriftliches Einverständnis dürfen Angebote und dazu gehörende Unterlagen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
§ 3 – Preise, Preisänderungen
- Die von uns bestätigten Preise verstehen sich vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Vereinbarung ab Werk, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto und Versicherungskosten nicht ein.
- Treten bei einer Lieferung, welche an einem Tage erfolgt, der vier Monate nach Vertragsschluss liegt, Änderungen der Preisgrundlage ein (z. B. Preiserhöhungen bei Grundstoff-, Material-, Lohn-, Transport- oder Lagerkosten) behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung nach vorheriger Information des Abnehmers vor. Die Preisanpassung kann nur innerhalb von zwei Monaten nach Eintreten der Preiserhöhung von uns geltend gemacht werden. Falls die Preiserhöhung mehr als 5 % des in der Auftragsbestätigung genannten Preises beträgt, ist der Abnehmer berechtigt, binnen eines Monats ab Mitteilung der Preisänderung vom Vertrag zurückzutreten.
- Sollten bei Vertragsschluss keine Preise vereinbart worden sein, so gelten unsere am Liefertag gültigen Preise.
§ 4 – Liefer- und Leistungszeit
- Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies betrieblich notwendig und sinnvoll ist.
- Terminzusagen sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- Lieferverzug tritt nicht ein, wenn der Abnehmer seinerseits die von ihm zu beschaffenden Unterlagen nicht beigebracht hat.
- Lieferverzug tritt nicht ein, wenn unvorhersehbare Umstände die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dazu zählen insbesondere Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung des Vormaterials, erheblicher Personalausfall durch Krankheit, Streiks. Solche Ereignisse berechtigen uns, die Lieferfrist angemessen zu verlängern. Soweit die Lieferung unmöglich oder unzumutbar wird, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
- Der Abnehmer kann 14 Tage nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins uns auffordern, zu liefern. Will der Abnehmer vom Vertrag zurücktreten, mindern und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er uns nach Verzugseintritt eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.
§ 5 – Versand, Gefahrübergang
- Mangels Versandvorschrift wählen wir nach bestem Ermessen die günstigste Versendungsart.
- Ist der Abnehmer Unternehmer und wird die Ware auf seinen Wunsch hin ihm zugeschickt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware spätestens mit Verlassen des Werkes auf diesen über.
- Ist der Abnehmer Unternehmer und die Ware ist versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Abnehmer über.
§ 6 – Gewährleistung
- Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt bei neuen Sachen 2 Jahre und bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Ist der Abnehmer Unternehmer/Kaufmann beträgt die Verjährungsfrist bei neuen Sachen 1 Jahr; bei gebrauchten Sachen ist eine Sachmangelhaftung ausgeschlossen. Letzteres gilt nicht für den Fall, dass ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder dass dem Liefergegenstand zugesicherte Eigenschaften fehlen.
- § 6 Nr. 1 gilt nicht für Fälle des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB bzw. § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Diese Fälle unterliegen einer Verjährungsfrist von 5 Jahren.
- Gewährleistungsansprüche beginnen ab Erhalt bzw. spätestens mit Inbetriebnahme der Ware zu laufen.
- Die Inbetriebnahme stellt eine Abnahme dar.
- Eine Haftung/Gewährleistung für normale/natürliche Abnutzung ist ausgeschlossen. Das gilt auch für Mängel, die auf fehlender Wartung, Frostschäden, Baumängeln, Montagemängeln, unsachgemäßer Behandlung oder Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel beruhen.
- Wir können die Nacherfüllung verweigern, solange der Abnehmer seine Zahlungspflicht uns gegenüber nicht in einem dem mangelfreien Teil der Leistung entsprechenden Umfang erfüllt hat.
- Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten wird die ursprüngliche Gewährleistungsfrist nicht verlängert.
- Minderung und Rücktritt sind nur unter den zusätzlichen gesetzlichen Voraussetzungen möglich.
- Eine irgendwie geartete Garantie wird nicht übernommen. Herstellergarantien oder ausdrücklich zugesagte Garantien für einzelne Bauteile bleiben hiervon unberührt.
- Ist der Abnehmer Unternehmer/Kaufmann stehen ihm Mängelgewährleistungsansprüche nur zu, wenn er seiner Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Erkennbare Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich mitgeteilt werden.
§ 7 – Haftung und Schadensersatz
- Der Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises. Der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10 % des vereinbarten Kaufpreises.
- Ist der Abnehmer ein Unternehmer, sind Ansprüche gemäß §§ 284, 286 BGB bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits ausgeschlossen. Entgangener Gewinn sowie mittelbare Schäden und Folgeschäden können nicht geltend gemacht werden.
- Im Übrigen haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch nur beschränkt auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten.
- Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wesentlicher Vertragspflichten bleibt unberührt. Ebenso die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Machen wir wegen Nichterfüllung Schadensersatz geltend, so beträgt dieser 10 % des Bruttokaufpreises, sofern kein höherer oder niedrigerer Schaden nachgewiesen wird.
§ 8 – Zahlung
- Soweit die Zahlungsbedingungen nicht schon bei Vertragsabschluss vereinbart wurden, gelten die in unseren Rechnungen angegebenen Zahlungsmodalitäten und Zahlungstermine als verbindlich. Die Fristen beginnen mit Eingang der Rechnung.
- Ansonsten sind Zahlungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu leisten.
- Schecks und Wechsel können nach vorheriger Vereinbarung zahlungshalber angenommen werden. Diskontspesen und Zinsen sind zu vergüten.
- Kommt der Abnehmer mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle Forderungen aus laufenden Geschäften sofort fällig.
- Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden Jahreszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz fällig; bei einem Unternehmer/Kaufmann 8 % über dem Basiszinssatz.
- Der Abnehmer kann nicht wegen etwaiger Gegenansprüche seine Leistung verweigern oder aufrechnen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
- Der Abzug von Skonto bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung.
§ 9 – Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
- Das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung der Vorbehaltsware geht mit Ablieferung oder Versendung der Ware auf den Abnehmer über.
- Im Falle einer Vertragsverletzung durch den Vorbehaltskäufer, insbesondere bei Zahlungsverzug, wird der gesamte Kaufpreis sofort fällig und es kann die unverzügliche Herausgabe der Ware verlangt werden.
- Der Abnehmer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet.
- Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Abnehmer für uns vor. Bei Verarbeitung mit anderen Waren steht uns ein Miteigentumsanteil im Verhältnis des Rechnungswertes zu.
- Der Abnehmer hat uns Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware unverzüglich mitzuteilen und trägt alle Kosten zur Wiederbeschaffung.
- Die uns nach dieser Vereinbarung zustehenden Sicherheiten geben wir auf Verlangen insoweit frei, als ihr Wert die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt.
§ 10 – Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
- Für den Fall, dass der Abnehmer Unternehmer/Kaufmann ist, ist Erfüllungsort für die Zahlung, den Versand und alle sonstigen Verpflichtungen der Sitz unserer Firma.
- Für den Fall, dass der Abnehmer Kaufmann ist, gilt als Gerichtsstand der Sitz unserer Firma. Darüber hinaus sind wir berechtigt, unsere Ansprüche am allgemeinen Gerichtsstand des Abnehmers geltend zu machen.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Abkommens über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
§ 11 – Datenschutz
Wir sind berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen erhaltenen Daten über den Abnehmer im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO, BDSG) zu Eigenzwecken zu speichern und zu verarbeiten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
§ 12 – Sonstiges
Sollten einzelne Klauseln dieser AGBs unwirksam sein, hat dies nicht die Gesamtnichtigkeit zur Folge. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
n o r d l u f t Wärme- und Lüftungstechnik GmbH & Co. KG • Robert-Bosch-Str. 5 • 49393 Lohne
Stand: August 2015 • Download als PDF